Nutzungsvereinbarung
AVM Inhalt
Wichtiger Hinweis:
Diese Nutzungsvereinbarung („Vereinbarung“) stellt ein verbindliche Vereinbarung zwischen IHNEN („Nutzer“) und der FRITZ! GmbH, Alt-Moabit 95, 10559 Berlin („FRITZ!“) dar. Mit dem Herunterladen, Kopieren, Installieren oder der sonstigen Nutzung bestimmter FRITZ! „Elemente“ oder FRITZ! „Marken“ stimmen Sie als Nutzer der Bindungswirkung der nachfolgenden Bestimmungen zu. Falls Sie mit den nachfolgenden Bestimmungen nicht einverstanden sind, sehen Sie bitte von jeglichem Herunterladen, Kopieren, Installieren oder jeglicher anderweitiger Nutzung von FRITZ! Elementen oder FRITZ! Marken ab.
Nutzungsvereinbarung (Stand: 01.06.2014)
1. Gegenstand
1.1. FRITZ! ist Inhaber oder Lizenzgeber bestimmter Urheberrechte und anderer gewerblicher FRITZ! Schutzrechte („IPR“) hinsichtlich des unentgeltlich zur Verfügung gestellten Bild-, Film- und Textmaterials, einschließlich Abbildungen, Fotografien, Videos, Grafiken und der jeweils zugehörigen Information und Dokumentation wie Objektbeschreibung, Copyright-Vermerk und weiteren Nutzungsrechtshinweisen („Elemente“) sowie Inhaber oder Lizenzgeber eingetragener Wort- und/oder Wort-/Bildmarken und/oder Unternehmenskennzeichen („Marken“).
1.2. Sie als Medienunternehmer beabsichtigen, solche Elemente und Marken im Print- und Online-Bereich im Zusammenhang mit Ihrer Berichterstattung über FRITZ!-Produkte zu verwenden.
1.3. FRITZ! behält sich alle Rechte vor, die in dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich eingeräumt werden.
2. Nutzungsrechte an Elementen und Marken
2.1. Während der Laufzeit dieser Vereinbarung und unter Berücksichtigung sämtlicher IPR, räumt FRITZ! Ihnen ein:
• das einfache, kostenfreie, nicht übertragbare Recht, die Elemente ausschließlich im Print- und Online-Bereich im Zusammenhang mit Ihrer Berichterstattung über FRITZ!-Produkte zu nutzen;
• das einfache, kostenfreie, nicht übertragbare Recht, die Marken nach Maßgabe des § 24 Markengesetz im Zusammenhang mit Ihrer Berichterstattung über FRITZ!-Produkte zu nutzen.
2.2. Weitere Einzelheiten zu Nutzungsbedingungen können Sie beispielsweise Bildinformationen (IPTC) entnehmen.
2.3. Sie sind ohne vorheriges schriftliches Einverständnis von FRITZ! nicht berechtigt, Marken ganz oder teilweise zu bearbeiten oder in sonstiger Weise zu verändern. Jegliche Nutzung und (soweit gestattet) Veränderung der Marken hat streng nach Maßgabe der Standards und anderen Richtlinien zu erfolgen, die FRITZ! hinsichtlich Größe, Gestaltung, Positionierung, Farbgebung und der sonstigen äußerlichen Erscheinung von Marken periodisch vorgibt. Solche Standards und andere Richtlinien wie beispielsweise die FRITZ! Gestaltungsrichtlinien werden Ihnen auf Anfrage zur Verfügung gestellt. FRITZ! behält sich Änderungen der Standards/Richtlinien jederzeit vor.
3. Beschränkungen der Nutzungsrechte an Elementen und/oder Marken
Sie sind nicht berechtigt:
3.1. die Elemente oder Marken ohne Verbindung zu Ihrer Berichterstattung über FRITZ!-Produkte zu nutzen;
3.2. Urheberrechtsvermerke oder andere Hinweise auf Inhaberschaft, Nutzungsrechte oder andere Rechte mit Bezug auf IPR zu bearbeiten, zu verändern oder zu löschen;
3.3. durch die Nutzung von Elementen und/oder Marken (beispielsweise im Rahmen Ihres Internetauftritts) bei einem durchschnittlichen, verständigen Dritten den irreführenden Eindruck zu erwecken, es handle sich um eine Webseite von FRITZ!, eines mit FRITZ! gesellschaftlich verbundenen Unternehmens oder eines FRITZ! besonders nahestehenden Unternehmens.
3.4. Aussagen darüber zu treffen oder Handlungen vorzunehmen oder zu unterlassen, die geeignet sind den Eindruck zu erwecken, dass FRITZ! mit Ihnen auf eine andere Art und Weise als in dieser Vereinbarung vorgesehen verbunden sei, oder dass FRITZ! Sie fördere, Ihr Verhalten billige oder dem zustimme;
3.5. Aussagen darüber zu treffen oder Handlungen vorzunehmen oder zu unterlassen, die geeignet sind, die Tatsache in Frage zu stellen, dass FRITZ! der Inhaber oder Lizenzgeber der Elemente und/oder Marken ist;
3.6. Bezeichnungen, Namen, Bestandteile, Marken, Domainnamen oder Kennzeichen zu registrieren, anzupassen oder zu nutzen oder entsprechende Handlungen durch Dritte vornehmen zu lassen, welche die Rechte von FRITZ! in die Elemente und/0oder Marken einschränken oder verletzen;
3.7. aus der Benutzung der Elemente und/ oder Marken eigene Rechte gegen die Elemente und/oder Marken herzuleiten. Gegebenenfalls werden Sie auch neue Elemente und/ oder Marken dulden;
3.8. die Elemente und/oder Marken in einer Art und Weise zu nutzen oder (soweit gestattet) zu verbreiten, die geeignet ist, den Ruf von FRITZ! oder das Goodwill von FRITZ! bezüglich der Elemente und/oder Marken zu beeinträchtigen oder zu schädigen (Beispiele, nicht abschließend: pornografische oder den Jugendschutz verletzende Inhalte oder Bezüge);
3.9. die Elemente und/oder Marken zu verändern oder zu entstellen, oder die Elemente und/oder Marken mit anderen Symbolen, Worten, Kennzeichen, Bildern, Gestaltungen oder sonstigen Elementen zu kombinieren, soweit dies nicht aufgrund dieser Vereinbarung gestattet ist; oder
3.10. die Elemente und/oder Marken nach Beendigung dieser Vereinbarung (Ziffer 5) zu nutzen.
4. Haftung
4.1. Hinsichtlich der Haftung von FRITZ!, seiner Vertretungsberechtigten, Berater, Mitarbeiter oder Angestellten gelten die nachfolgenden Bestimmungen.
4.2. Im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, sowie in allen Fällen, in denen dies gesetzlich zwingend vorgesehen ist, gelten die gesetzlichen Haftungsbestimmungen.
4.3. Ungeachtet der Bestimmungen in obiger Ziffer 4.2 finden die Regelungen von § 523 BGB (Haftung für Rechtsmängel) und § 524 BGB (Haftung für Sachmängel) entsprechende Anwendung mit der Maßgabe, das FRITZ! lediglich für Vorsatz und Arglist haftet.
4.4. In allen anderen Fällen als in den Ziffern 4.2 und 4.3 vorgesehen ist die Haftung von FRITZ! ausgeschlossen.
4.5. Ergänzend finden die Bestimmungen zur Schenkung gemäß den §§ 516 ff. BGB entsprechende Anwendung.
4.6. Ihre Haftung bleibt von den Bestimmungen der Ziff. 4.1 bis 4.5 unberührt.
4.7. Im Falle einer Inanspruchnahme Dritter aufgrund von Handlungen oder Unterlassungen, die von Ihnen (einschließlich Ihrer Vertretungsberechtigten, Berater, Mitarbeiter oder Angestellten) zu vertreten sind, stellen Sie FRITZ! auf erstes Anfordern von allen hieraus resultierenden Ansprüchen dieser Dritten und den FRITZ! für die Rechtsverteidigung bzw. Rechtsverfolgung im Zusammenhang mit diesen Ansprüchen entstehenden Kosten, einschließlich der Rechtsanwaltskosten in gesetzlicher Höhe, vollumfänglich frei.
5. Laufzeit
5.1. Diese Vereinbarung tritt mit dem Tag in Kraft, an dem Sie diese Vereinbarung durch Herunterladen, Kopieren, Installieren oder jeglicher anderweitiger Nutzung der Elemente und/ oder Marken akzeptieren. Sie endet automatisch ein (1) Jahr nach ihrem Inkrafttreten, sofern nicht eine vorzeitige Beendigung erfolgt.
5.2. Die Nutzungsrechte werden unter der Bedingung eingeräumt, dass die in den Ziffern 2 und 3 genannten Regelungen eingehalten werden. Bei einem Verstoß gegen eine dieser Regelungen erlöschen die in dieser Vereinbarung gewährten Nutzungsrechte automatisch.
5.3. Eine außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
5.4. Nach Beendigung dieser Vereinbarung dürfen weder Elemente noch Marken weiter genutzt, insbesondere auch nicht weiter verbreitet werden. Auf erstes Anfordern sind sämtliche Vervielfältigungen der Elemente und/oder Marken, soweit vorhanden, zurückzugeben oder deren Löschung bzw. Vernichtung zu bestätigen.
6. Abtretung / Dritte
6.1. Sie sind nicht berechtigt, Rechte oder Pflichten aus dieser Vereinbarung ganz oder teilweise ohne vorheriges schriftliches Einverständnis an Dritte abzutreten.
6.2. Sie verpflichten sich, die Vereinbarung etwaigen verbundenen Unternehmen, Rechtsnachfolgern, Lizenznehmern oder sonstigen Dritten auferlegen, soweit FRITZ! eine Abtretung auf diese gestattet hat oder eine Rechtsnachfolge aufgrund gesetzlicher Regelungen automatisch erfolgt.
7. Sonstiges
7.1. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen, Ergänzungen und sonstige Nebenabreden zu dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Auf dieses Schriftformerfordernis kann nur schriftlich verzichtet werden.
7.2. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Berlin. FRITZ! ist jedoch befugt, das zuständige Gericht an Ihrem Geschäftssitz anzurufen.
7.3. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
7.4. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages teilweise oder ganz unwirksam sein oder werden, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine wirksame Bestimmung vereinbart werden, die der von den Parteien zugrunde gelegten Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt. Dies gilt auch im Falle des Bestehens einer Regelungslücke.
+++ Ende der Nutzungsbedingungen +++
Der Gesamteindruck Ihres Internetauftritts sollte von anderen als den verwendeten FRITZ!-Elementen geprägt sein. Dies bedeutet insbesondere, dass für einen durchschnittlichen, verständigen Nutzer Ihres Internetauftritts nicht der irreführende Eindruck entstehen darf, es handle sich um eine Webseite von FRITZ!, eines mit FRITZ! gesellschaftlich verbundenen Unternehmens oder eines FRITZ! besonders nahestehenden Unternehmens.